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    ANDREAS

    GERLACH

    R e c h t s a n w a l t

  • Herzlich Willkommen

    bei Ihrem Rechtsanwalt in Geisenheim

    Nach 12 Jahren in Bürogemeinschaft mit einem Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Mainz-Kastel habe ich Ende des Jahres 2007 aus persönlichen Gründen meinen Kanzleisitz nach Geisenheim in den schönen Rheingau verlegt. Schwerpunkt meiner Kanzlei ist der zivil-, wirtschafts- und strafrechtliche Bereich. Durch das breite Leistungsspektrum decke ich die Belange meiner Mandanten weitgehend ab.

    Ob Freiberufler, Gewerbetreibende, mittelständische Unternehmen oder Privatpersonen – informieren Sie sich hier über mein Angebot und fragen Sie nach. Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit als Anwalt verfüge ich über ein Netzwerk an Kollegen, an die ich Sie – falls ich Ihnen selbst nicht weiterhelfen kann – weiterempfehlen kann.

     

    Meine Kanzlei finden Sie zentral in der Fußgängerzone in dem schönen Ambiente eines denkmalgeschützten Hauses aus dem Jahre 1673. Alteingessenen Geisenheimern ist das Haus als ehemaliger Kanzleisitz des zwischenzeitlich verstorbenen Notars und Rechtsanwaltes Herrn Dr. Wendelin Tillmann bekannt. Insoweit knüpfe ich an die Tradition des Hauses an.

    Park­plät­ze sind in un­mit­tel­ba­rer Nä­he auf dem Ursulinenplatz aus­rei­chend vor­han­den.

     

    Melden Sie sich – entweder per Kontaktformular auf der Homepage – oder rufen Sie mich direkt unter 06722 496409 an!

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    Ihr Partner in allen Rechtslagen.

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    Ich kämpfe für Ihr Recht.

  • Die Kanzlei

     

     

    Kein Rechtsgebiet ist isoliert!

    Mandanten suchen oft einen Spezialisten für einzelne Rechtsgebiete. Der Rechtsanwaltsmarkt hat darauf mit zunehmenden Fachanwaltsspezialisierungen reagiert. Oft bearbeiten Kollegen fast ausschließlich nur noch ein Gebiet, eine Entwicklung die man auch aus dem medizinischen Bereich kennt. Allerdings entwickelt sich der Trend hier jedoch wieder zurück zum Allgemeinarzt. Denn Folge der Spezialisierungen ist, dass man – bei den häufig komplexen Anliegen der Mandanten – eine Vielzahl von Rechtsanwälten benötigt.

    Dies ist kosten- und zeitintensiv.

     

    Die Philosophie meiner Kanzlei setzt in anderer Richtung an: Sie orientiert sich an den Lebenssachverhalten und versteht sich als Wegweiser durch das Labyrinth unzähliger Paragraphen, Gerichtsentscheidungen und Literaturmeinungen – übergreifend.

    Der Blick über den Tellerrand hinaus

    Die Realität sortiert Lebenssachverhalte nicht nach juristischen Fachgebieten: oft greifen diese ineinander, überlagern sich, sind miteinander verwoben und verzahnt. Diese Querverbindungen und der Blick „über den Tellerrand hinaus“, spielen oft die entscheidende Rolle, um dem Mandanten zielgerichtet bei seinem Anliegen zu beraten und zu unterstützen.

    • So ist ein Unternehmensanwalt neben dem Inkassobereich auch gefordert, sich im Miet-, Vertrags-, Arbeits-, Sozial-, Erb-, Steuer-, Versicherungs- als auch im Verkehrsrecht auszukennen. Zusätzlich zu Rechtsfragen, die sich aus dem jeweiligen Tätigkeitsbereich des Mandanten ergeben.
    • Ein Familienrechter muss Bilanzen lesen können, um den richtigen Unterhaltsanspruch zu errechnen. Fragen aus dem Steuer-, Sozial-, Erb- als auch Vollstreckungsrecht haben entscheidenden Einfluss.
    • Immobilienrechtler müssen sich in Miet-, Kauf-, Wohnungseigentums-, Versicherungs- und Maklerrecht auskennen.    
    • Das Arbeitsrecht ist mit dem Sozialrecht fest verbunden.
    • Das Strafrecht betrifft alle Rechtsgebiete: vom Verfahrensrecht bis hin zum Insolvenzrecht. Je nach Verfahrensstand spielt das Verfahrens-, Prozess- und Vollstreckungsrecht eine große Rolle.

    Ich verstehe mich als Ihren Wegweiser durch dieses Labyrinth unzähliger Paragraphen, Gerichtsentscheidungen und Literaturmeinungen. Aufgrund meiner langjährigen Berufserfahrung und Tätigkeit in vielen Rechtsgebieten ist es mir möglich, Ihre Rechtsfragen weitgehend abzudecken. Sollte dies nicht möglich sein, und der Rat eines Spezialisten von Nöten sein, kann ich Ihnen aufgrund jahrelanger Zusammenarbeit mit Anwälten der unterschiedlichsten Fachgebiete einen solchen empfehlen. So arbeite ich z. B. in steuerlichen Fragen bereits lange Jahre mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern eng zusammen.

     

    Im Gegensatz zu Beratern von Banken, Versicherungen etc., die nach der Reformierung des Rechtsberatungsgesetzes ebenfalls Beratungen durchführen dürfen, bin ich als Rechtsanwalt unabhängig und nur dem Wohle meines Mandanten verpflichtet. Dies untermauern unsere strengen berufsrechtlichen Regelungen.

  • Ihr Ansprechpartner

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    Andreas Gerlach

    Rechtsanwalt

    Geboren bin ich in Mainz und ha­be dort auch den über­wie­genden Teils mei­nes bis­he­ri­gen Le­bens ver­bracht.

     

    Meine juristische Ausbildung habe ich im Wintersemester 1982 an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken begonnen. Beginnend mit dem Sommersemester 1983 kehrte ich nach Mainz zurück. 1989 legte ich das erste Staatsexamen ab. In Anschluss daran fand in Rheinland-Pfalz meine Referendarausbildung statt, die ich 1992 mit dem zweiten Staatsexamen beendete. Mein Schwerpunktbereich in der Referendarausbildung lag im Strafrecht.

    Bereits während meiner Referendarausbildung arbeitete ich nebenher bei einem Anwalt in Mainz in seiner Kanzlei mit und sammelte so praktische Erfahrungen im Rechtsanwaltsberuf. Nach Ablage meines zweiten Staatsexamens arbeitete ich zunächst bis 1993 im Di­rek­to­rium ei­ner gro­ßen Ver­si­che­rung im Bereich Vermögensschadenshaftpflicht. Schnell merk­te ich je­doch, dass die Anforderungen des Rechtsanwaltsberufes mich mehr reizten und arbeitete bis Ende 1995 in mehreren Rechtsanwaltskanzleien mit. Dort oblagen mir insbesondere die Referate Miet-, Verkehrs-, Straf- und Arbeitsrecht, für welche ich weitgehend selbstständig verantwortlich war. Ebenso nahm ich in den Kanzleien überwiegend die Prozessvertretung wahr.

     

    Im Jahre 1996 machte ich mich selbstständig und gründete mei­ne eigene Kanzlei in Bürogemeinschaft mit einem Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Mainz-Kastel. Schwerpunkt meiner Kanzlei liegt seit dem im zivil-, wirt­schafts- und strafrechtlichen Bereich. Mit einem brei­ten Leis­tungs­spek­trum decke ich die Belange der Mandanten

    weit­ge­hend ab. Die Auf­trag­ge­ber sind so­wohl Frei­be­ruf­ler, Gewerbetreibende, mittelständische Firmen als auch Privatpersonen.

     

    Aus persönlichen Gründen habe ich Mitte des Jahres 2007 meinen Kanzleisitz nach Geisenheim in den schönen Rheingau verlegt. Ich biete Ihnen hier das gesamte bisherige Spektrum, nur an anderem Ort.

  • Rechtsgebiete

    Mandanten suchen oft einen Spezialisten für einzelne Rechtsgebiete. Der Rechtsanwaltsmarkt hat darauf mit zunehmenden Fachanwaltsspezialisierungen reagiert. Oft bearbeiten Kollegen fast ausschließlich nur noch ein Gebiet, ohne den Blick über den "Tellerrand" hinaus. Die Philosophie meiner Kanzlei setzt in anderer Richtung an: Sie orientiert sich an den Lebenssachverhalten und versteht sich als Wegweiser durch das Labyrinth unzähliger Paragraphen, Gerichtsentscheidungen und Literaturmeinungen – übergreifend.

     

    Meine Berufserfahrung deckt den zivil-, wirt­schafts- und strafrechtlichen Bereich ab. Wo notwendig, verfüge ich über ein ausreichendes Netzwerk, um Sie an erfahrene Kollegen weiterzuverweisen. Also: Fragen Sie nach!

     

    Hier ein Überblick zu meinen Schwerpunkten im Detail (in alphabetischer Reihenfolge):

    Arbeitsrecht

    Neben Gesetzen, Verordnungen und anderen verbindlichen Bestimmungen der abhängigen und nicht selbstständigen Erwerbstätigkeit berücksichtigt das Arbeitsrecht auch Aspekte hinsichtlich Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht. Ferner ist Ihr Anwalt für Arbeitsrecht bestens mit dem Verfahrensrecht vertraut.

    Erbrecht

     

    Angelegenheiten, die ins Erbrecht fallen, bedürfen sensibler wie klarer Beratung. Ihr Anwalt für Erbrecht ist Spezialist für materielles Erbrecht, internationales Privatrecht im Erbrecht, vorweggenommene Erbfolge sowie die Vertrags- und Testamentsgestaltung. Auch in Fragen der Vollstreckung, Verwaltung und steuerlichen Regelung unterstützt Sie Ihr Anwalt gern.

     

    Familienrecht

     

    Ihr Anwalt für Familienrecht unterstützt Sie gern bei der Regelung familiärer Belange. In Kontexten des materiellen Ehe-, Familien- und Kindschaftsrechts, des familienrechtlichen Verfahrens- und Kostenrechts sowie dem internationalen Privatrecht im Familienrecht werden Sie professionell beraten.

     

    Internetrecht

    Das Internetrecht (auch: Onlinerecht) befasst sich mit den rechtlichen Problemen, die mit der Verwendung des Internets einhergehen. Es stellt kein eigenes Rechtsgebiet dar, sondern ist die Schnittstelle aller Rechtsgebiete im Bereich des Internets.

    Opferschutz

    Sammelbegriff für gesetzliche Regelungen, um die Position des Verletzten bzw. Zeugen im Strafverfahren durch Zuerkennung eigener Teilhaberrechte und durch vielfältige Schutzrechte und -maßnahmen zu stärken.

    Mietrecht / WEG

    Wohn- und Mietverhältnisse entwickeln sich manchmal in unerwünschte Richtungen und führen zur Notwendigkeit der Rechtsberatung. Um Sie ideal betreuen zu können, ist Ihr Anwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht mit Sachverhalten rund um das Recht der Wohnraumverhältnisse, dem Recht der Gewerberaummietverhältnisse und dem Pachtrecht, aber auch mit dem Wohnungseigentumsrecht, dem Makler- und Nachbarrechts sowie den Grundzügen des Immobilienrechts vertraut. Auch sind Bezüge zum öffentlichen Recht sowie den Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts Tagesgeschäft Ihres Anwalts.

    Strafrecht

     

    Rechtsnormen und Strafen als ihre Rechtsfolge bei Zuwiderhandlung sind häufig ein Übel, welches es durch gute Beratung zu begrenzen gilt. Ihr Anwalt für Strafrecht ist daher darauf bedacht, Sie in allen Fragen des materiellen Strafrechts einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht ergebnisorientiert zu beraten. Auch das Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und vollzugsrecht gehören zu den Rechtsfeldern, zu denen Sie Ihr Anwalt gern berät.

     

    Straßenverkehrsrecht 

     

    Im Straßenverkehr und im Umgang mit Fahrzeugen sämtliche Verordnungen und Gesetze zu befolgen ist in den seltensten Fällen möglich. Ihr Anwalt für Verkehrsrecht berät Sie umfassend zu den Rechtsgebieten des Verkehrszivilrechts, des Versicherungsrechts, des Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrechts und des Rechts der Fahrerlaubnis sowie zu den Besonderheiten der Verfahrens und Prozessführung.

     

    Wirtschaftsrecht (Inkasso)

    Das Wirtschaftsrecht ist die Gesamtheit aller privatrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen und Maßnahmen, mit denen der Staat auf die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat einwirkt, und ist der Oberbegriff für das Recht des Wirtschaftsverkehrs sowie die rechtliche Grundlage der Wirtschaftspolitik.

    Vertragsrecht

    Unter dem Terminus Vertragsrecht werden diejenigen Regeln zusammengefasst, die das Zustandekommen (Vertragsschluss, Vertragsabschluss) und die Wirkungen von Verträgen regeln.

  • Links

    Düsseldorfer Tabelle
    Unterhaltstabelle, herausgegeben vom Oberlandesgericht Düsseldorf.
    http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/intro.htm 
      

    Bußgeldkatalog
    http://www.bussgeldkatalog.ws/bussgeldkatalog/

     

    Vollmacht

    PDF

     

    Beratungshilfeformular

    PDF

     

    Prozess- und Verfahrenskostenhilfeformular

    PDF

  • Kontakt

    Im Gegensatz zu größeren Kanzleien mit einer Vielzahl von Rechtsanwälten, wo der Ansprechpartner nicht auch immer zwingend der eigentliche Sachbearbeiter ist, haben Sie bei mir den unmittelbaren und direkten Kontakt: Ich persönlich bearbeite Ihren Rechtsfall und nehme in eigener Person Ihre Gerichtstermine wahr.

    Ihr Anliegen müssen Sie in meiner Kanzlei nicht einem Sekretariat vortragen, sondern ich stehe Ihnen persönlich zur Verfügung. Da Ihre Rechtsangelegenheiten Vertrauenssache sind, haben Sie damit die Gewähr, dass diese auch wirklich durch den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens bearbeitet werden.

     

    Bei mir finden Sie Aufklärung, Verschwiegenheit, Loyalität, Erfahrung und Kompetenz verknüpft zu dem einem Ziel:
    IHREM ERFOLG!

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    Rüdesheimer Straße 25

    65366 Geisenheim / Rheingau

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    0 67 22 / 49 64 09

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    0 67 22 / 49 64 13

  • Kontaktformular

    Haben Sie Fragen?

    Dann nehmen Sie Kontakt mit mir auf!

  • Anfahrt

  • Impressum

     

    Angaben zum Betreiber

    Rechtsanwalt Andreas Gerlach
    Rüdesheimer Str. 25
    65366 Geisenheim
    Fon: +49(6722) 496409
    Fax: +49(6722) 496413
    a.gerlach@anwalt-gerlach.com

     

    Verantwortliche i.S.d. TDG und MDStV:
    Rechtsanwalt Andreas Gerlach
    Rüdesheimer Str. 25, 65366 Geisenheim

     

    Kammerzugehörigkeit
    Rechtsanwaltskammer Frankfurt,
    Mitgliedsnummer: 127626
    Die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ wurde verliehen in der Bundesrepublik Deutschland.

     

    Berufsrechtliche Regelungen
    Rechtsanwälte unterliegen folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
    - Bundesrechtsanwaltsordnung, BRAO
    - Berufsordnung der Rechtsanwälte in der Fassung von 01.01.2015, BORA 2015
    - Fachanwaltsordnung (FAO) in der Fassung vom 01.01.2015
    - Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) - Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln) - Berufsrechtliche Ergänzungen zum Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG) - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
    Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer
    (www.brak.de) in der Rubrik „Berufsrecht“ auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen
    werden.

     

    Haftpflichtversicherung

    Die gesetzlich vorgeschriebene Vermögensschadenshaftpflichtversicherung besteht bei der
    ERGO Versicherung AG,
    Victoriaplatz 1, 40477 Düsseldorf.
    Einzelheiten hierzu siehe §51 BRAO
    Räumlicher Umfang: Tätigkeiten in Europa

     

    Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

    Finanzamt Rüdesheim, DE179463315

     

    Außergerichtliche Streitschlichtung

    Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die
    Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen
    Rechtsanwaltskammer Frankfurt

    (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO)

    oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei
    der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der
    Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail: schlichtungsstelle@s-d-r.org

     

    Eingeschränkte Gewähr für Informationen

    Ich verwende die im Verkehr erforderliche Sorgfalt, um die Informationen meiner
    Website (Home Page) korrekt und auf dem neuesten Stand zu halten. Es können
    jedoch Irrtümer auftreten oder Informationen fehlen. Obwohl ich mich bei
    Ermittlung und Auswahl der Informationen um größtmögliche Sorgfalt bemüht
    haben, übernehmen ich keinerlei Gewähr und Haftung für deren Richtigkeit,
    Vollständigkeit, Qualität und Aktualität. Der Anwender sollte daher die Richtigkeit
    und Vollständigkeit der Informationen nicht in jedem Falle annehmen, sondern
    direkt mit mir in Kontakt treten und prüfen lassen. Ich behalte mir vor, jederzeit
    ohne vorherige Ankündigung das Angebot zu verändern, zu ergänzen, zu löschen
    oder die Veröffentlichung einzustellen. Alle kostenfreien Angebote sind
    unverbindlich. Ich habe keine Kontrolle darüber, wie die in seiner Website
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    nicht für entgangene Vorteile, Verträge oder sonstige unmittelbare oder mittelbare
    Schäden, die aus diesen Informationen oder durch Benutzung meiner Informationen
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    Beachten Sie bitte, dass weder durch das Lesen noch durch den Download oder
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    Ein solches kommt vielmehr erst durch meine explizite Annahmeerklärung zustande.

     

    Hypertext-Verbindungen

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    Kommunikation durch E-Mail

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    Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Eine Weitergabe
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